Erwägungsgrund 1 32023L0946
Die Richtlinie 2003/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates legt ein einheitliches Niveau besonderer Stabilitätsanforderungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe fest, wodurch — in Verbindung mit den Anforderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (im Folgenden „SOLAS-Übereinkommen“) in der zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinie geltenden Fassung (im Folgenden „SOLAS-90-Norm“) — die Überlebensfähigkeit dieser Art Schiffe im Fall von Kollisionsschäden verbessert und ein hohes Sicherheitsniveau für Fahrgäste und Besatzung sichergestellt wird.