Erwägungsgrund 12 32023L0946
Da die Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Richtlinie (EU) 2017/2110 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert und die Richtlinie 1999/35/EG des Rates durch die genannte Richtlinie aufgehoben wurde, ist der Begriff „Aufnahmestaat“ nicht mehr relevant und sollte daher durch den Begriff „Hafenstaat“ ersetzt werden.