Erwägungsgrund 5 32023L0946
Die Anforderungen der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gelten für Ro-Ro-Fahrgastschiffe auch weiterhin. Die Bewertung des durch die Anforderungen des SOLAS-Übereinkommens, zuletzt geändert durch die Entschließung MSC.421(98) (im Folgenden „SOLAS-2020-Norm“), gewährleisteten Sicherheitsniveaus für unterschiedliche Größen von Ro-Ro-Fahrgastschiffen hat gezeigt, dass die Anwendung der Stabilitätsanforderungen gemäß der SOLAS-2020-Norm die Risiken für Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von mehr als 1350 Personen an Bord zugelassen sind, gegenüber dem Sicherheitsniveau, das durch die Anwendung der Anforderungen der Richtlinie 2003/25/EG gewährleistet wird, erheblich verringern würde.