Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich den Beitrag des Luftverkehrs zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union zu gewährleisten und CORSIA angemessen in Unionsrecht umzusetzen, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs und ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Richtlinie nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Gewährleistung eines hohen Niveaus des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, von den Mitgliedstaaten…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Verringerung der Treibhausgasemissionen, der Energieabhängigkeit und der Energiepreise, von den Mitgliedstaaten…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Vorbeugung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen und somit die Verringerung der globalen CO2-Emissionen,…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen und Umweltverschmutzung durch Schiffe zu vermeiden, von den Mitgliedstaaten…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Festlegung und Wahrung eines einheitlich hohen Niveaus bei der Flugsicherheit in der Zivilluftfahrt und beim…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Verwirklichung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.