Gesetze
Gesetz wird geladen …
„Straftat“ ist ein eigenständiger Begriff des Unionsrechts in der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union. Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte, im Interesse der wirksamen Bekämpfung von Kriminalität unter „Straftat“ jede Handlung verstanden werden, die nach dem Strafrecht desjenigen Mitgliedstaats strafbar ist, der gemäß dieser Richtlinie entweder aufgrund eines Ersuchens oder aufgrund der Bereitstellung von Informationen aus eigener Initiative die Informationen erhält, unabhängig von der Strafe, die in diesem Mitgliedstaat verhängt werden kann, und unabhängig davon, ob die Handlung auch nach dem Strafrecht des Mitgliedstaats strafbar ist, der die Informationen bereitstellt, unbeschadet der in dieser Richtlinie genannten Gründe für die Ablehnung von Informationsersuchen.
Es sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass den überarbeiteten FATF-Empfehlungen entsprechend „Steuerstraftaten“ im Zusammenhang mit direkten und…
Für die Zwecke des Absatzes 1 dieses Artikels umfasst der Begriff „Straftat“ mindestens Folgendes: a) Bestechung und Bestechlichkeit im privaten Sektor gemäß…
Eine Straftat im Sinne dieser Richtlinie sollte ein eigenständiger Begriff des Unionsrechts in der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (im…
Steuerstraftaten im Zusammenhang mit direkten und indirekten Steuern sollten entsprechend den überarbeiteten FATF-Empfehlungen von der Definition des Begriffs…
Für den Begriff „Straftaten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung“ sollte die im nationalen Recht gemäß dem Rahmenbeschluss…
Diese Richtlinie sieht zumindest dann Strafen vor, wenn kein leichter Fall vorliegt. Die Mitgliedstaaten können festlegen, was gemäß ihrem einzelstaatlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.