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Evaluierungen, die u. a. gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates durchgeführt wurden, haben ergeben, dass der Rahmenbeschluss 2006/960/JI nicht hinreichend klar ist und keinen angemessenen und raschen Austausch sachdienlicher Informationen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet. Außerdem wurde bei Evaluierungen festgestellt, dass dieser Rahmenbeschluss in der Praxis kaum angewandt wird, was teilweise daran liegt, dass nicht klar ist, wann das Schengener Durchführungsübereinkommen und wann der Rahmenbeschluss jeweils Anwendung finden.
Mit Wirkung vom 12. Dezember 2024 werden diejenigen Teile von Artikel 39 und 46 des Schengener Durchführungsübereinkommens, die nicht durch den Rahmenbeschluss…
Wie aus den Berichten der Kommission über die Umsetzung der Rahmenbeschlüsse 2003/577/JI und 2006/783/JI deutlich wird, sind die bestehenden Regelungen für die…
Die anwendbaren Schengen-Evaluierungsverfahren sind in der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates festgelegt.
Für den Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit gilt der Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates . Der…
Mit dieser Richtlinie sollen die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI geändert und ausgeweitet werden. Da die vorzunehmenden Änderungen sowohl…
Wenn insbesondere nach einer Schengen-Evaluierung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates Mängel oder mögliche Risiken festgestellt werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.