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Um sicherzustellen, dass Anträge auf eine Sicherheit und frühzeitige Abweisung auf beschleunigte Weise behandelt werden, können die Mitgliedstaaten Fristen für die Durchführung von Anhörungen oder für den Erlass einer Entscheidung durch das Gericht festlegen. Sie können zusätzlich Regelungen einführen, die Verfahren für vorläufige Maßnahmen ähneln. Damit das Verfahren so rasch wie möglich zum Abschluss gebracht wird, sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihrem nationalen Verfahrensrecht Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass in Fällen, in denen der Beklagte Abhilfemaßnahmen nach dieser Richtlinie beantragt hat, die Entscheidung über einen solchen Antrag beschleunigt getroffen wird, unter anderem durch Nutzung von im nationalen Recht bereits bestehenden Verfahren für eine beschleunigte Behandlung.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Anträge gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a und b im Einklang mit nationalem Recht auf beschleunigte Weise behandelt…
Damit die Gesamtdauer des Verfahrens in bestimmten Fällen verkürzt wird, sollten die Mitgliedstaaten entsprechend ihren nationalen Bedürfnissen die Flexibilität…
Aufgrund schwerwiegender Risiken für die Finanzstabilität in einem betreffenden Mitgliedstaat und in der Union müssen gegebenenfalls dringend…
Es liegt im Interesse sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Asylbewerber, dass über Asylanträge so rasch wie möglich entschieden wird. Die Organisation der…
Um die rasche Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats sicherzustellen, sollten die Fristen für die Stellung und Beantwortung von Aufnahmegesuchen, für…
Daher müssen Maßnahmen verabschiedet werden, um diesen Problemen Abhilfe zu schaffen und sowohl Rechtssicherheit als auch das ordnungsgemäße Funktionieren der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.