Erwägungsgrund 54 32026R0808VERORDNUNG (EU) 2026/808 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. März 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 55 32026L0804RICHTLINIE (EU) 2026/804 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/49/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 15 32022R2036VERORDNUNG (EU) 2022/2036 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf die aufsichtliche Behandlung global systemrelevanter Institute mit einer multiplen Abwicklungsstrategie und auf Methoden für die indirekte Zeichnung von Instrumenten, die zur Erfüllung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten berücksichtigungsfähig sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und die Richtlinie 2014/59/EU sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 15 32020R0560VERORDNUNG (EU) 2020/560 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 508/2014 und (EU) Nr. 1379/2013 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Fischerei- und Aquakultursektor
Die Verordnungen (EU) Nr. 508/2014 und (EU) Nr. 1379/2013 sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 23 32022L2380RICHTLINIE (EU) 2022/2380 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/53/EU sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 14 32026L0706RICHTLINIE (EU) 2026/706 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2014/32/EU im Hinblick auf Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Druckgaszapfsäulen sowie Elektrizitäts- und Gaszähler und Messgeräte für thermische Energie (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/32/EU sollte daher entsprechend geändert werden —