Erwägungsgrund 5 32022L2556
Die digitale operationale Resilienz ist unverzichtbar, um die kritischen Funktionen und Kerngeschäftsbereiche eines Finanzunternehmens im Falle seiner Abwicklung aufrechtzuerhalten und dadurch Störungen der Realwirtschaft und des Finanzsystems zu vermeiden. Größere betriebliche Vorfälle können die Fähigkeit eines Finanzunternehmens, den Betrieb aufrechtzuerhalten, beeinträchtigen und die Abwicklungsziele gefährden. Bestimmte vertragliche Vereinbarungen betreffend die Nutzung von IKT-Dienstleistungen sind unverzichtbar, um die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen und im Falle der Abwicklung die erforderlichen Daten bereitzustellen. Um die Richtlinie 2014/59/EU mit den Zielen des Unionsrahmens für die operationale Resilienz in Einklang zu bringen, sollte sie entsprechend geändert werden, damit sichergestellt ist, dass Informationen über die operationale Resilienz im Zusammenhang mit der Abwicklungsplanung und der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Finanzunternehmen berücksichtigt werden.