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Die Sanktionen für die in dieser Richtlinie definierten Straftaten sollten wirksam, abschreckend und verhältnismäßig sein. Zu diesem Zweck sollten Mindestmaße für das Höchstmaß der Freiheitsstrafe für natürliche Personen festgelegt werden. Die Höchstfreiheitsstrafen, die diese Richtlinie für von natürlichen Personen begangene Straftaten vorsieht, sollten zumindest für die schwersten Formen solcher Straftaten gelten. Das Strafrecht aller Mitgliedstaaten enthält Bestimmungen über Tötungsdelikte, die entweder vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden. Bei der Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie in Bezug auf Straftaten, die — unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden — den Tod einer Person verursachen, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, auf diese allgemeinen Bestimmungen, einschließlich der Bestimmungen über erschwerende Umstände, zurückzugreifen.
Die Sanktionen für die in dieser Richtlinie festgelegten Straftaten sollten wirksam, abschreckend und verhältnismäßig sein. Zu diesem Zweck sollten Mindestmaße…
Sanktionen für natürliche Personen für Straftaten im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union im Sinne dieser Richtlinie sollten…
Damit die Sanktionen für die in dieser Richtlinie genannten Straftaten wirksam und abschreckend sind, sollte in dieser Richtlinie ein Mindestniveau für das…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Sanktionen oder Maßnahmen, die gegen juristische Personen…
Soweit Handlungen, die eine Umweltstraftat gemäß dieser Richtlinie darstellen, juristischen Personen zuzurechnen sind, sollten diese juristischen Personen auch…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.