Erwägungsgrund 5 32024L1203
Die Liste von Umweltstraftaten in der Richtlinie 2008/99/EG sollte überarbeitet werden, und zusätzliche Straftatbestände auf der Grundlage der schwerwiegendsten Verstöße gegen das Umweltrecht der Union sollten aufgenommen werden. Die Sanktionen sollten verschärft werden, um ihre abschreckende Wirkung zu erhöhen, und die Wirksamkeit der Aufdeckung, Ermittlung, Strafverfolgung und gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich Umweltkriminalität sollte verbessert werden.