Art. 1 Nr. 6 Buchst. b 32025R2611VERORDNUNG (EU) 2025/2611 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 hinsichtlich der Verstärkung der Unterstützung durch Europol und zur Ausweitung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels
Folgender Gedankenstrich wird angefügt: „— Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union“.
Art. 2 Nr. 1 Buchst. w 32018L1673RICHTLINIE (EU) 2018/1673 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche
Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union.
Art. 3 Abs. 1 32024L1226Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die folgenden Handlungen, wenn sie vorsätzlich und unter Verstoß gegen ein Verbot oder eine Verpflichtung begangen…
Art. 1 32024L1226Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Richtlinie enthält Mindestvorschriften für die Festlegung von Straftaten und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union.
Erwägungsgrund 37 32024L1226Durch eine Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte dafür gesorgt werden, dass der Verstoß gegen restriktive…