Art. 6 Abs. 1 32019L1153RICHTLINIE (EU) 2019/1153 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die Behörden, die die zentralen Bankkontenregister betreiben, sicherstellen, dass über jeden Zugriff auf und jede Abfrage…
Art. 17 Abs. 1 32026L0799RICHTLINIE (EU) 2026/799 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. März 2026 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die Behörden, die die Bankkontenregister betreiben, sicherstellen, dass über jeden Zugriff auf und jede Abfrage von…
Art. 27 Abs. 3 32024L1260Wirksame Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstän
Richten Mitgliedstaaten gemäß Absatz 1 ein Register für die sichergestellten und eingezogenen Vermögensgegenstände ein, so sorgen sie dafür, dass die Behörden,…
§ 24c Abs. 4 KWGGesetz über das Kreditwesen
Die Bundesanstalt protokolliert bei jedem Abruf Bei jedem Abruf zum Zweck der Auskunftserteilung auf Ersuchen nach Absatz 3 protokolliert sie zudem die…
§ 3 Abs. 1 SN-12793Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs.1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
Die Bereitstellung der Daten aus den Schuldnerverzeichnissen und Vermögensverzeichnissen der Länder zum Zwecke der Einsichtnahme und zum Abdruckversand umfasst…