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Angesichts der Geschwindigkeit, mit der Straftäter Vermögenswerte zwischen verschiedenen Staaten übertragen, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Vermögensabschöpfungsstellen die Informationen, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen, zügig austauschen. In Ausnahmefällen könnte es objektiv gerechtfertigt sein, dass eine Vermögensabschöpfungsstelle die Übermittlung von Informationen an eine andere ersuchende Vermögensabschöpfungsstelle ablehnt, wenn dies die nationalen Sicherheitsinteressen des Mitgliedstaats, in dem die ersuchte Vermögensabschöpfungsstelle ihren Sitz hat, beeinträchtigen, laufende Ermittlungen oder polizeiliche Erkenntnisgewinnungsverfahren gefährden oder eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit einer Person darstellen würde oder wenn dies gegenüber den Zwecken, für die um die Informationen nachgesucht wurde, eindeutig unverhältnismäßig wäre oder für diese Zwecke irrelevant wäre. Die Vermögensabschöpfungsstellen sollten die gebotene Sorgfalt walten lassen, auch im Hinblick auf die Achtung der Grundrechte, wenn sie die Einhaltung der Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit bewerten.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit ihre Vermögensabschöpfungsstellen den Vermögensabschöpfungsstellen anderer Mitgliedstaaten ohne…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein dem Risiko der Datenverarbeitung angemessenes Sicherheitsniveau…
Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der von organisierten kriminellen Gruppen verwendeten Finanzmittel sollten Informationen, die zur Ermittlung von…
Die Mitgliedstaaten sollten hierzu über nationale Vermögensabschöpfungsstellen mit Befugnissen auf den genannten Gebieten verfügen, und sie sollten…
Die Vermögensabschöpfungsstellen oder anderen Behörden, die mit der Unterstützung des Aufspürens und der Ermittlung von Erträgen aus Straftaten beauftragt sind,…
Sind die zuständigen Behörden nicht in der Lage, umgehende Maßnahmen zu ergreifen, sollten die Mitgliedstaaten den Vermögensabschöpfungsstellen gestatten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.