Erwägungsgrund 4 32007D0845
Die Mitgliedstaaten sollten hierzu über nationale Vermögensabschöpfungsstellen mit Befugnissen auf den genannten Gebieten verfügen, und sie sollten sicherstellen, dass diese Stellen Informationen rasch austauschen können.
Die Mitgliedstaaten sollten hierzu über nationale Vermögensabschöpfungsstellen mit Befugnissen auf den genannten Gebieten verfügen, und sie sollten sicherstellen, dass diese Stellen Informationen rasch austauschen können.