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Die Einziehung führt zur endgültigen Entziehung von Vermögensgegenständen. Die Sicherung des Vermögensgegenstands kann jedoch eine Voraussetzung für die Einziehung und für die wirksame Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung von entscheidender Bedeutung sein. Vermögensgegenstände werden durch Sicherstellung gesichert. Um den Verlust von Vermögensgegenständen zu verhindern, sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, wozu auch Vermögensabschöpfungsstellen gehören könnten, befugt sein, umgehende Maßnahmen — eventuell in Form einer Entscheidung — zur Sicherung solcher Vermögensgegenstände zu ergreifen, bis eine Sicherstellungsentscheidung erlassen wird. Angesichts des Ausnahmecharakters einer solchen Maßnahme sollten die Mitgliedstaaten deren vorübergehende Gültigkeit begrenzen.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherstellung von Vermögensgegenständen zu ermöglichen, die für eine etwaige Einziehung dieser…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit Vermögensgegenstände im Wert der Tatwerkzeuge oder Erträge aus einer Straftat, für die eine…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit die Vermögensgegenstände einer Person, die wegen einer Straftat verurteilt ist, die…
Die Einziehung führt zur endgültigen Entziehung von Vermögensgegenständen. Die Sicherung des Vermögensgegenstands kann jedoch eine Voraussetzung für die…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit Vermögensgegenstände im Hinblick auf eine etwaige spätere Einziehung sichergestellt werden…
Vermögensgegenstände, die im Hinblick auf ihre etwaige spätere Einziehung sichergestellt worden sind, sollten in geeigneter Weise verwaltet werden, damit sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.