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Sind die zuständigen Behörden nicht in der Lage, umgehende Maßnahmen zu ergreifen, sollten die Mitgliedstaaten den Vermögensabschöpfungsstellen gestatten, solche Maßnahmen zu ergreifen. Eine solche Maßnahme kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn eine Vermögensabschöpfungsstelle auf Ersuchen einer Vermögensabschöpfungsstelle eines anderen Mitgliedstaats Vermögenswerte aufgespürt und ermittelt hat, die sehr schnell verschwinden könnten, wie Kryptowerte, und wenn die zuständigen Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem die ersuchte Vermögensabschöpfungsstelle ihren Sitz hat, nicht in der Lage sind, umgehende Maßnahmen zu ergreifen, da in diesem Mitgliedstaat keine strafrechtlichen Ermittlungen durchgeführt werden. Vermögensabschöpfungsstellen sollten in der Lage sein, die Vermögenswerte so lange zu sichern, bis eine europäische Sicherstellungsentscheidung gemäß der Verordnung (EU) 2018/1805 erlassen werden kann.
Vermögensabschöpfungsstellen sind befugt, Vermögensgegenstände von Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen der Union unterliegen, aufzuspüren…
Unbeschadet der Befugnisse anderer zuständiger Behörden berechtigen die Mitgliedstaaten Vermögensabschöpfungsstellen dazu, umgehende Maßnahmen gemäß Absatz 2 zu…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit ihre Vermögensabschöpfungsstellen den Vermögensabschöpfungsstellen anderer Mitgliedstaaten ohne…
Da für das wirksame Aufspüren und die wirksame Ermittlung von Vermögensgegenständen möglicherweise Aufspürungs- und Ermittlungsmaßnahmen notwendig sind, die das…
Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der von organisierten kriminellen Gruppen verwendeten Finanzmittel sollten Informationen, die zur Ermittlung von…
Angesichts der Geschwindigkeit, mit der Straftäter Vermögenswerte zwischen verschiedenen Staaten übertragen, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.