Erwägungsgrund 11 32024L1260
Um die wirksame Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der Union sicherzustellen, muss der Anwendungsbereich dieser Richtlinie auf Straftaten, die Gegenstand der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates sind, ausgeweitet werden.