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Die Richtlinie 2013/34/EU wird wie folgt geändert:
Artikel 29b Absatz 1 wie folgt geändert:
in Unterabsatz 3 wird im einleitenden Satzteil das Datum „30. Juni 2024“ durch „30. Juni 2026“ ersetzt;
der folgende Unterabsatz wird nach Unterabsatz 3 eingefügt: „Die Kommission ist bestrebt, delegierte Rechtsakte anzunehmen, die acht der in Unterabsatz 3 Ziffer ii genannten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten, sobald sie jeweils verfügbar sind.“
In Artikel 40b wird das Datum „30. Juni 2024“ durch „30. Juni 2026“ ersetzt.
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