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Richtlinie (EU) 2024/1306 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)
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