RICHTLINIE (EU) 2024/1346 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung)
Antragsteller haben nicht das Recht, zu wählen, in welchem Mitgliedstaat sie ihren Antrag stellen. Der Antrag auf internationalen Schutz ist gemäß der Verordnung (EU) 2024/1351 zu stellen.
Erwägungsgrund 14 32024L1346
Erwägungsgrund 14 32024L1346Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen