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Um eine unionsweite Gleichbehandlung von Antragstellern sicherzustellen, sollte diese Richtlinie in allen Phasen und auf alle Arten von Verfahren in Bezug auf internationalen Schutz in allen Räumlichkeiten und Einrichtungen für die Unterbringung von Antragstellern und so lange, wie sie als Antragsteller im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bleiben dürfen, Anwendung finden. Es muss klargestellt werden, dass einem Antragsteller im Rahmen der Aufnahme materielle Leistungen ab dem Zeitpunkt gewährt werden sollten, zu dem er gegenüber Bediensteten der zuständigen Behörden im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates bekundet, dass er internationalen Schutz beantragen will.
Bei der Einreichung ihres Antrags müssen die Antragsteller so schnell wie möglich sämtliche in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1347 genannten, ihnen…
Wenn objektive Umstände im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1347 darauf hindeuten, dass Anträge auf internationalen Schutz von Gruppen von Antragstellern…
Die vorliegende Verordnung sollte für Anträge auf internationalen Schutz gelten und den Verfahren zugrunde liegen, mittels derer geprüft wird, ob die…
Die vorliegende Verordnung sollte für alle Anträge auf internationalen Schutz, die im Hoheitsgebiet — einschließlich an den Außengrenzen, in den…
Diese Verordnung sollte zur Wahrung der Gleichbehandlung aller Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder genießen, und der Übereinstimmung mit…
Die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates , setzt voraus, dass die Identität der Personen, die internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.