Erwägungsgrund 30 32024L1385
Die Mitgliedstaaten sollten zumindest in Bezug auf die in dieser Richtlinie festgelegten Cyberstraftaten der nicht-einvernehmlichen Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material, Cyberstalking, Cybermobbing und Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet zusätzlich zur persönlichen Meldung die Möglichkeit bieten, Anzeige online oder über andere zugängliche und sichere IKT für die Meldung von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt zu stellen. Die Opfer sollten die Möglichkeit haben, im Zusammenhang mit ihrer Meldung stehende Materialien hochzuladen, z. B. Screenshots des mutmaßlichen gewalttätigen Verhaltens.