Erwägungsgrund 7 32024L1438
Der koordinierte Kontrollplan der Kommission für die Authentizität von Honig (2015-2017) und die koordinierte Aktion der EU „From the Hives“ („Von den Bienenstöcken“, 2021-2022) haben gezeigt, dass bei einem hohen Anteil des in der Union in Verkehr gebrachten Honigs ein Verdacht auf Verfälschung besteht. Es muss sichergestellt werden, dass harmonisierte Analysemethoden zur Verfügung stehen, mit denen festgestellt werden kann, ob Honig, der in der Union erzeugt und in Verkehr gebracht wird, verfälscht wurde. Der Kommission sollten daher, zusätzlich zu den gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2001/110/EG bestehenden Durchführungsbefugnissen, Durchführungsbefugnisse für die Entwicklung solcher einheitlichen Methoden übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. Es ist angezeigt, eine bestimmte Frist für die Ausübung dieser Befugnisse festzulegen.