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In Anbetracht des ausgeprägten Interesses der Verbraucher für den geografischen Ursprung von Honig und angesichts des Ziels der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen, auch im Hinblick auf den Ursprung ihrer Lebensmittel, zu treffen, und im Interesse der Aufrechterhaltung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts in der gesamten Union durch eine Harmonisierung der Kennzeichnungsvorschriften ist es angezeigt, die Vorschriften für die Kennzeichnung des Ursprungs von Honig zu überarbeiten. In dieser Richtlinie sollte als Standardregel vorgeschrieben werden, dass das Ursprungsland bzw. die Ursprungsländer auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge anzugeben ist bzw. sind, wobei bei Mischungen der Prozentsatz jedes Ursprungslands — mit einer Toleranzspanne von 5 % für jeden einzelnen Anteil der Mischung — ebenfalls anzugeben ist; die Anteile werden auf der Grundlage der Rückverfolgbarkeitsunterlagen des Unternehmers berechnet.
Das Ursprungsland, in dem der Honig erzeugt wurde, ist auf dem Etikett anzugeben. Hat der Honig seinen Ursprung in mehr als einem Land, so sind die…
Das Ursprungsland, in dem der Honig erzeugt wurde, ist auf dem Etikett anzugeben. Hat der Honig seinen Ursprung in mehr als einem Land, so sind die…
Angesichts des engen Zusammenhangs zwischen der Qualität des Honigs und seinem Ursprung und der Notwendigkeit, dass die Verbraucher hinsichtlich der Qualität…
Zusätzlich zu den nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vorgeschriebenen Angaben muss die Kennzeichnung der in Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse folgende…
Um jedoch ein gewisses Maß an Flexibilität zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten vorsehen können, dass es bei Honigmischungen mit mehr als vier…
Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Das Ursprungsland bzw. die Ursprungsländer, in dem bzw. denen der Honig erzeugt wurde, ist bzw. sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.