Erwägungsgrund 8 32024L1500
Alle Mitgliedstaaten haben Gleichbehandlungsstellen nach Maßgabe der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU benannt. Es wurde ein vielfältiges System von Gleichbehandlungsstellen eingerichtet, und bewährte Verfahren haben sich entwickelt. Viele Gleichbehandlungsstellen stehen jedoch insbesondere was die Ressourcen, Unabhängigkeit und Befugnisse anbelangt, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, vor Herausforderungen.