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Zweck der Änderungen der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) ist es, die Harmonisierung des Bankenaufsichtsrahmens voranzutreiben und letztlich den Bankenbinnenmarkt zu vertiefen. Die zuständigen Behörden sollten bestrebt sein, sicherzustellen, dass der Aufsichtsrahmen auf Institute im Sinne der genannten Richtlinie in verhältnismäßiger Weise angewandt wird, und sie sollten insbesondere darauf abzielen, die Befolgungs- und Meldekosten für kleine und nicht komplexe Institute so weit wie möglich zu senken, und zwar unter gebührender Berücksichtigung der Empfehlungen in dem Bericht mit dem Titel „Study of the Cost of Compliance with Supervisory Reporting Requirements“ (Studie über die Kosten der Einhaltung aufsichtlicher Meldepflichten), der 2021 von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde, EBA) veröffentlicht wurde und in dem eine durchschnittliche Senkung der Meldekosten um 10 % bis 20 % angestrebt wurde.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 errichtete Europäische Ausschuss für Systemrisiken (im Folgenden „ESRB“), der mit…
Mit dieser Richtlinie sollen im Zusammenspiel mit anderen von der Kommission vorgelegten Maßnahmen, mit Maßnahmen, die die Europäische Zentralbank (EZB) in…
Um die Berichtslast der Berichtspflichtigen möglichst gering zu halten und die ordnungsgemäße Durchführung der auf alle zuständigen Behörden übertragenen…
Um die Marktüberwachung durch die Aufsichtsbehörden zu unterstützen, sollte die Informationserfassung und -weitergabe durch aufsichtliche Berichterstattung…
Die Richtlinie 2003/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und…
Am 20. Dezember 2013 ersuchte die Kommission die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (im Folgenden „EBA“), die durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.