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In bestimmten Situationen, z. B. bei Beteiligung von Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, können die Geschäfte eine Vielzahl von Anzeigen und Beurteilungen verschiedener zuständiger Behörden erfordern, sodass eine effiziente Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden erforderlich ist. Daher müssen Pflichten zur Zusammenarbeit festgelegt werden, insbesondere frühzeitige grenzüberschreitende Anzeigen, ein reibungsloser Informationsaustausch, auch mit den für die Bekämpfung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden, und die Koordinierung des Beurteilungsverfahrens.
Soweit dies für die Erfüllung der in Kapitel II genannten Aufgaben relevant ist, kann die Behörde im Einklang mit den Grundrechten und den gerichtlichen…
Um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden tätig werden können, bevor ein wesentliches Geschäft erfolgt, sollte ihnen dieses Geschäft vorab angezeigt…
Angesichts des länderübergreifenden Charakters der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sind die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zentralen…
Da für eine erfolgreiche Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung die Zusammenarbeit zwischen Aufsichts-, Verwaltungs- und…
Die für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verantwortlichen Stellen der Mitgliedstaaten und die zuständigen Justiz- und…
Die Behörden, die für die Überwachung der Einhaltung der Richtlinie durch die Verpflichteten zuständig sind, sollten ungeachtet ihrer Art oder ihres Status zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.