Erwägungsgrund 125 32024L1640Um während der Aufbauphase der AMLA einen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen sicherzustellen, sollte die Kommission für…
Art. 30 Abs. 1 32024L1640Geschützte Kommunikationskanäle
Es wird ein System für den Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten eingerichtet (FIU.net). FIU.net sorgt für eine sichere…
Art. 47 Abs. 2 32024R1620VERORDNUNG (EU) 2024/1620 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde stellt das unterbrechungslose Funktionieren des FIU.net sicher und hält es auf dem neuesten Stand. Soweit dies zur Unterstützung oder Stärkung des…
Art. 51 32015L0849RICHTLINIE (EU) 2015/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission kann die erforderliche Unterstützung leisten, um die Koordinierung, einschließlich des Informationsaustauschs zwischen den zentralen Meldestellen…
Erwägungsgrund 77 32024L1640Die zentralen Meldestellen sollten bei der Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch sichere Einrichtungen, einschließlich geschützter Kommunikationskanäle,…