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Durch die Entscheidung des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-37/20 und C-601/20 WM und Sovim SA gegen Luxembourg Business Registers wurde die durch Richtlinie (EU) 2018/843 vorgenommene Änderung des Artikels 30 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2015/849 soweit für nichtig erklärt, wie Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer von auf ihrem Territorium eingetragenen Unternehmen und anderen juristischen Personen in allen Fällen für jedermann zugänglich sind. Zur Sicherstellung von Rechtsklarheit ist es wichtig, dass jene Vorschrift dahingehend angepasst wird, dass klargestellt wird, dass nur Personen oder Organisationen mit einem berechtigten Interesse in der Lage sein sollten, auf jene Informationen zuzugreifen. Die gleiche Bedingung sollte für den Zugang zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts oder ähnlichen Rechtsvereinbarungen gelten. Die Richtlinie (EU) 2015/849 sollte daher geändert werden. Die Bedeutung dieses Urteils geht über Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2015/849 hinaus und ähnelt den Bestimmungen, mit denen der Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsvereinbarungen geregelt wird. Um zu gewährleisten, dass die Union den richtigen Ausgleich zwischen dem Schutz der Grundrechte und der Verfolgung eines legitimen Ziels von allgemeinem Interesse wie dem Schutz des Finanzsystems der Union gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung trifft, ist es daher angemessen Änderungen zu Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 einzuführen. Den Mitgliedstaaten sollte zur Inkraftsetzung der notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Abänderungen ein Jahr ab dem Tag dem Inkrafttreten der vorliegenden Richtlinie gewährt werden. Im Hinblick auf die Bedeutung der Gewährleistung eines angemessenen Unionsrahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, sollten die Mitgliedstaaten sich größtmöglich bemühen diese Abänderungen so schnell wie möglich vor dieser Frist umzusetzen.
In Bezug auf die unterschiedlichen Eigenschaften von Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen sollten die Mitgliedstaaten gemäß den nationalen…
Die Integrität geschäftlicher Transaktionen ist für das korrekte Funktionieren des Binnenmarkts und des Finanzsystems der Union entscheidend. Zu diesem Zweck…
Die Mitgliedstaaten sollten daher in hinreichend kohärenter und koordinierter Weise einen Zugang zu Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer von…
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie. Demnach…
folgender Absatz wird eingefügt: „(7a) Für außergewöhnliche, nach nationalem Recht festzulegende Umstände, unter denen der wirtschaftliche Eigentümer durch den…
Da die angenommenen Maßnahmen dringend umgesetzt werden sollten, um die bestehende Unionsregelung zur Prävention der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.