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Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer während eines Zeitraums von mindestens fünf Jahren, nachdem die juristische Person aufgelöst wurde oder die Rechtsvereinbarung aufgehört hat, zu bestehen, über die zentralen Register und das vernetzte System der Zentralregister zugänglich bleiben. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, rechtlich zusätzliche Gründe für die Verarbeitung von Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zu anderen Zwecken als zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzusehen, wenn diese Verarbeitung dem öffentlichen Interesse dient und eine notwendige und in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Zweck stehende Maßnahme in einer demokratischen Gesellschaft darstellt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben bleiben nach der Auflösung der juristischen Person oder nachdem die Rechtsvereinbarung aufgehört hat, zu bestehen, für einen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jede natürliche oder juristische Person, die ein berechtigtes Interesse an der Verhinderung und Bekämpfung von…
Durch die verstärkte öffentliche Kontrolle wird ein Beitrag zur Verhinderung des Missbrauchs von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen einschließlich…
Grundlage für einen wirksamen Rahmen für die Transparenz bei wirtschaftlichem Eigentum ist das Wissen von juristischen Personen um die natürlichen Personen, die…
Zentrale Register für Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer (im Folgenden „Zentralregister“) sind von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung des…
Die Verpflichtung zum Vorhalten präziser und aktueller Daten zum wirtschaftlichen Eigentümer ist eine wichtige Voraussetzung für das Aufspüren von Straftätern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.