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Die Ermittlung von Antragstellern ist erforderlich, um sicherzustellen, dass nur Personen mit einem berechtigten Interesse Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer haben. Dieses Ermittlungsverfahren sollte jedoch so durchgeführt werden, dass es nicht zu einer Diskriminierung führt, auch nicht aufgrund des Wohnsitzlands oder der Staatsangehörigkeit der Antragsteller. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten ausreichende Ermittlungsmechanismen, einschließlich elektronischer Ermittlungssysteme im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates aber nicht darauf begrenzt, und einschlägige qualifizierte Vertrauensdienste vorsehen, damit Personen mit einem berechtigten Interesse tatsächlich auf Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zugreifen können.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für die Zentralregister zuständigen Stellen bei jedem Zugriff auf die Register die Identität der Antragsteller…
Um eine Zugangsregelung sicherzustellen, die hinreichend flexibel ist und an neu auftretende Umstände angepasst werden kann, sollten die Mitgliedstaaten in der…
Um Eingriffe in das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten zu begrenzen, sollte der Zugang der Öffentlichkeit zu Angaben…
Die Richtlinie (EU) 2024/1640 stellt sicher, dass Personen mit berechtigtem Interesse im Einklang mit den Datenschutzvorschriften Zugang zu den Angaben zum…
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie. Demnach…
Die Integrität geschäftlicher Transaktionen ist für das korrekte Funktionieren des Binnenmarkts und des Finanzsystems der Union entscheidend. Zu diesem Zweck…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.