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Mit der Richtlinie (EU) 2018/843 wurde dafür gesorgt, dass die Zentralregister der Mitgliedstaaten, in denen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer gespeichert sind, über die mit der Richtlinie (EU) 2017/1132 eingerichtete zentrale Europäische Plattform vernetzt wurden. Die Vernetzung hat sich als wesentlich für einen wirksamen grenzüberschreitenden Zugang zu den Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer durch zuständige Behörden, Verpflichtete und Personen mit einem berechtigten Interesse erwiesen. Es wird eine kontinuierliche Entwicklung erforderlich sein, um die weiterentwickelten regulatorischen Anforderungen vor der Umsetzung der vorliegenden Richtlinie umzusetzen. Daher sollte Arbeit an der Vernetzung unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten in das Funktionieren des gesamten Systems fortgesetzt werden, was durch einen regelmäßigen Dialog zwischen der Kommission und den Vertretern der Mitgliedstaaten über Fragen zum Betrieb des Systems und seine künftige Entwicklung sichergestellt werden sollte.
Die Zentralregister werden über die durch Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1132 eingerichtete zentrale Europäische Plattform vernetzt.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Absatz 3a genannten zentralen Register über die durch Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1132…
Die Vernetzung der zentralen Register der Mitgliedstaaten mit Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer über die mit der Richtlinie (EU) 2017/1132 des…
Durch die Vernetzung der Zentralregister der Mitgliedstaaten sollte der nationale und der grenzüberschreitende Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer…
In der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates sind unter anderem Regeln für die Offenlegung und Vernetzung von Zentral-, Handels-…
Die Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister der Mitgliedstaaten sind seit Juni 2017 vernetzt, wodurch der grenzüberschreitende Zugang zu Informationen über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.