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Die Offenlegung von Tatsachen, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen könnten, durch Aufseher gegenüber zentralen Meldestellen ist ein Eckpfeiler einer effizienten und wirksamen Beaufsichtigung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und gestattet es Aufsehern, Mängeln im Meldeverfahren von Verpflichteten nachzugehen. Zu diesem Zweck sollten Aufseher in der Lage sein, der zentralen Meldestelle Verdachtsmomente zu melden, die der Verpflichtete versäumt hat zu melden, oder von dem Verpflichteten übermittelte Meldungen durch zusätzliche Informationen zu ergänzen, die sie im Verlauf ihrer Aufsichtstätigkeiten aufdecken. Aufseher sollten auch in der Lage sein, Verdachtsmomente in Bezug auf Geldwäsche, damit zusammenhängende Vortaten oder Terrorismusfinanzierung durch die Mitarbeiter von Verpflichteten oder Personen in einer entsprechenden Position, durch die Geschäftsführung oder ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Daher müssen die Mitgliedstaaten ein System einrichten, mit dem sichergestellt wird, dass die zentralen Meldestellen ordnungsgemäß und umgehend informiert werden. Die Meldung von Verdachtsmomenten an die zentrale Meldestelle sollte nicht so verstanden werden, als ersetze sie die Verpflichtung von Behörden, den jeweils zuständigen Behörden jede kriminelle Tätigkeit zu melden, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufdecken oder von der sie Kenntnis erlangen. Informationen, die unter das Privileg der rechtsberatenden Berufe fallen, sollten im Rahmen von Aufsichtsaufgaben weder erhoben noch abgefragt werden, es sei denn, die in der Verordnung (EU) 2024/1624 festgelegten Ausnahmen finden Anwendung. Wenn Aufseher auf solche Informationen stoßen oder diese in ihren Besitz gelangen, sollten sie diese nicht für die Zwecke ihrer Aufsichtstätigkeiten berücksichtigen oder der zentralen Meldestelle melden.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Aufseher die zentrale Meldestelle unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn sie im Zuge von Kontrollen von Verpflichteten…
Eine wirksame Zusammenarbeit und ein wirksamer Informationsaustausch zwischen zentralen Behörden und Aufsehern sind für die Integrität und Stabilität des…
Die zentralen Meldestellen müssen in der Lage sein, von allen Verpflichteten sämtliche erforderlichen Informationen über deren Funktion einzuholen. Deren…
Zur Erhebung und Auswertung der Informationen, die die Mitgliedstaaten mit dem Ziel entgegennehmen, etwaige Verbindungen zwischen verdächtigen Transaktionen und…
Unter bestimmten Umständen sollten zentrale Meldestellen einen Verpflichteten im eigenen oder im Namen einer anderen zentralen Meldestelle ersuchen können, für…
Zentrale Meldestellen sollten in der Lage sein, Informationen an zuständige Behörden weiterzugeben, die mit der Bekämpfung von Geldwäsche, damit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.