Erwägungsgrund 42 32024L1640
Die Integrität geschäftlicher Transaktionen ist für das korrekte Funktionieren des Binnenmarkts und des Finanzsystems der Union entscheidend. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass Personen, die mit juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen in der Union Geschäfte tätigen möchten, Zugang zu Angaben zu ihrem wirtschaftlichen Eigentümer haben, um zu überprüfen, ob ihre potenziellen Geschäftspartner nicht an Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung beteiligt sind. Es liegen umfassende Beweise dafür vor, dass Straftäter ihre Identität hinter Gesellschaftsstrukturen verbergen und indem diejenigen, die Transaktionen mit einer juristischen Person oder einer Rechtsvereinbarung tätigen könnten, in die Lage versetzen werden, sich der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer bewusst zu werden, trägt zur Bekämpfung des Missbrauchs von juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen zu kriminellen Zwecken bei. Eine Transaktion ist nicht auf Handelstätigkeiten oder die Bereitstellung oder den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen beschränkt, sondern könnte auch Situationen umfassen, in denen eine Person voraussichtlich Geldbeträge im Sinne von Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates oder Kryptowerte in die juristische Person oder die Rechtsvereinbarung investiert oder die juristische Person erwirbt. Daher sollte das Erfordernis des berechtigten Interesses am Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer nicht nur bei Personen, die wirtschaftliche oder gewerbliche Tätigkeiten ausüben, als erfüllt betrachtet werden.