Erwägungsgrund 32 32015L0849
Dies gilt insbesondere für Beziehungen zu Einzelpersonen, die innerhalb der Union oder international wichtige öffentliche Ämter bekleiden oder bekleidet haben und insbesondere zu Personen, die aus Ländern stammen, in denen Korruption weit verbreitet ist. Für den Finanzsektor können derartige Geschäftsbeziehungen vor allem ein großes Reputations- und Rechtsrisiko bedeuten. Auch in Anbetracht der internationalen Bemühungen um Korruptionsbekämpfung ist es notwendig, diesen Personen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und in Bezug auf Personen, die im In- oder Ausland mit wichtigen öffentlichen Funktionen betraut wurden oder die in internationalen Organisationen hohe Posten bekleiden, angemessene verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anzuwenden.