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Obwohl Deponien in den Geltungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU fallen, gibt es keine BVT-Schlussfolgerungen für Deponien, da diese Tätigkeit unter die Richtlinie 1999/31/EG des Rates fällt, deren Anforderungen als BVT gelten. Angesichts der technischen Entwicklungen und Innovationen, die seit dem Erlass der Richtlinie 1999/31/EG stattgefunden haben, stehen inzwischen wirksamere Techniken zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zur Verfügung. Mit der Annahme von BVT-Schlussfolgerungen im Rahmen der Richtlinie 2010/75/EU könnte den wesentlichen Umweltproblemen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Abfalldeponien, einschließlich erheblicher Methanemissionen, entgegengewirkt werden. Die Richtlinie 1999/31/EG sollte daher die Annahme von BVT-Schlussfolgerungen für Abfalldeponien im Rahmen der Richtlinie 2010/75/EU ermöglichen.
BVT-Schlussfolgerungen sind ein nach Artikel 13 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU von der Europäischen Kommission erlassenes Dokument, das die Teile eines…
Diese Verordnung sollte die Pflichten gemäß der Richtlinie 2010/75/EU , die umfassende Vorschriften zur integrierten Vermeidung und Verminderung der…
Nummer 12 erhält folgende Fassung: „12. ‚BVT-Schlussfolgerungen‘ ein Dokument, das die Teile eines BVT-Merkblatts mit den Schlussfolgerungen zu den besten…
In der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien sind die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Deponie festgelegt. In der…
die Verpflichtung, die besten verfügbaren Techniken (BVT) im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates einzusetzen und…
Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen, wie das Einsammeln, die Beförderung, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen und gefährlichen Abfällen, einschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.