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Bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Schadstoffe sollte die zuständige Behörde alle Stoffe — einschließlich Stoffen, die zunehmend Anlass zur Besorgnis geben — berücksichtigen, die möglicherweise von der betroffenen Anlage emittiert werden können und erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit haben können. Dabei sollten die Gefahreneigenschaften, die Menge und Art der emittierten Stoffe und ihr Potenzial zur Verschmutzung von Umweltmedien berücksichtigt werden. Die BVT-Schlussfolgerungen sind gegebenenfalls der Bezugspunkt für die Auswahl der Stoffe, für die Emissionsgrenzwerte festgelegt werden sollen, obgleich die zuständige Behörde zusätzliche Stoffe auswählen kann. Gegenwärtig sind die einzelnen Schadstoffe in einer nicht erschöpfenden Liste in Anhang II der Richtlinie 2010/75/EU aufgeführt; dies steht nicht im Einklang mit dem ganzheitlichen Ansatz der Richtlinie und spiegelt nicht die Notwendigkeit der Berücksichtigung aller relevanten Schadstoffe, einschließlich jener, die zunehmend Anlass zur Besorgnis geben, seitens der zuständigen Behörden wider. Die nicht erschöpfende Schadstoffliste sollte daher gestrichen werden. Stattdessen sollte auf die Schadstoffliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates verwiesen werden.
Emissionsgrenzwerte für die Schadstoffe der Liste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 und für sonstige Schadstoffe, die von der betreffenden Anlage…
Unterabsatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Emissionsgrenzwerte für die Schadstoffe der Liste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 und für…
Die Bedingungen, unter denen die zuständige Behörde bei der Festlegung der Emissionswerte für die Schadstofffreisetzung in Gewässer in einer Genehmigung gemäß…
Besteht die Befürchtung, dass ein pharmazeutisch wirksamer Stoff eine ernste Gefahr für die Umwelt darstellen könnte, kann es angebracht sein, diesen Stoff im…
Um die Emission von Schadstoffen aus Anlagen, die unter die Richtlinie 2010/75/EU fallen, zu vermeiden oder zu minimieren und unionsweit gleiche…
in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 (ABl.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.