Art. 38 Abs. 3 32024L1788Verweigerung des Zugangs und des Anschlusses
Der Zugang von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas zum System darf nur vorbehaltlich der Artikel 20 und 36 der Verordnung (EU) 2024/1789 verweigert…
Erwägungsgrund 113 32024L1788Erzeuger von erneuerbarem Gas und von kohlenstoffarmem Gas sind häufig an das Verteilernetz angeschlossen. Um die Marktakzeptanz und -integration dieser Gase zu…
Art. 3 Buchst. d 32024R1789VERORDNUNG (EU) 2024/1789 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Unternehmen, die im selben Einspeise-/Ausspeisesystem tätig sind, tauschen Erdgas und ab 2033 Wasserstoff am virtuellen Handelspunkt aus; Erzeuger von…
Art. 20 Abs. 1 32018L2001RICHTLINIE (EU) 2018/2001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Soweit erforderlich, prüfen die Mitgliedstaaten die Notwendigkeit, die bestehende Gasnetzinfrastruktur auszuweiten, um die Einspeisung von Gas aus erneuerbaren…
Art. 78 Abs. 2 32024R1789VERORDNUNG (EU) 2024/1789 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in Absatz 1 genannte Ausnahme gilt auch für erhebliche Kapazitätserhöhungen bei vorhandenen Infrastrukturen und für Änderungen dieser Infrastrukturen, die…