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Erzeuger von erneuerbarem Gas und von kohlenstoffarmem Gas sind häufig an das Verteilernetz angeschlossen. Um die Marktakzeptanz und -integration dieser Gase zu erleichtern, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie ungehinderten Zugang zum Großhandelsmarkt und zu den relevanten virtuellen Handelspunkten erhalten. Der Zugang von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas zum Großhandelsmarkt sollte erleichtert werden, indem für „Einspeise-/Ausspeisesystem“ eine Begriffsbestimmung festgelegt wird, die die Aufnahme von Verteilernetzen ermöglicht und letztlich sicherstellt, dass alle Erzeugungsanlagen unabhängig davon, ob sie an das Verteiler- oder Fernleitungsnetz angeschlossen sind, Zugang zum Markt haben. Darüber hinaus sieht die Verordnung (EU) 2024/1789 vor, dass Verteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber zusammenarbeiten müssen, um Umkehrflüsse aus dem Verteilernetz in das Fernleitungsnetz oder alternative Mittel zur Erleichterung der Marktintegration von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas zu ermöglichen.
Die Verteilernetzbetreiber gewährleisten verbindliche Kapazität für den Zugang der an ihr Netz angeschlossenen Erzeugungsanlagen für erneuerbares Gas und…
Die Mitgliedstaaten ermöglichen den Zugang von erneuerbaren und von kohlenstoffarmen Gasen zum Markt und zur Infrastruktur, unabhängig davon, ob die…
Die Fernleitungsnetzbetreiber gewährleisten verbindliche Kapazität für den Zugang der an ihr Netz angeschlossenen Erzeugungsanlagen für erneuerbares Gas und…
Verteilernetzbetreiber können bei der Integration von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas in das System eine wichtige Rolle spielen, da beispielsweise…
Die Regelungen für den Zugang Dritter sollten auf den in dieser Verordnung festgelegten Grundsätzen beruhen. Die Organisation der Einspeise-/Ausspeisesysteme,…
Die Einbindung von Energie aus erneuerbaren Quellen in das Übertragungs- und Verteilernetz und der Einsatz von Systemen zur Energiespeicherung für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.