Erwägungsgrund 55 32024L1788
In den Empfehlungen (EU) 2020/1563 der Kommission vom 14. Oktober 2020 und (EU) 2023/2407 der Kommission vom 20. Oktober 2023 zu Energiearmut werden bewährte Verfahren für die Definition von Energiearmut auf nationaler Ebene dargelegt, einschließlich geeigneter Indikatoren für die Messung der Energiearmut sowie für strukturelle Maßnahmen und Verbesserungen, die die Mitgliedstaaten ergreifen können, um die Ursachen der Energiearmut zu bekämpfen. Investitionen in strukturelle Maßnahmen zur Bekämpfung der geringen Energieeffizienz von Wohnungen und Geräten sowie zur Dekarbonisierung und zum Einsatz erneuerbarer Energiequellen werden darin ebenso hervorgehoben wie andere Maßnahmen mit dem Ziel, Informationen zur Senkung der Energiekosten und des Energieverbrauchs bereitzustellen, die Bürgerinnen und Bürger beim Beitritt zu Energiegemeinschaften zu unterstützen oder den Übergang zu Lösungen für die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.