Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Verbraucher zu unterstützen und Anreize für Reparaturen zu schaffen, könnte der Verkäufer dem Verbraucher, abhängig von den besonderen Eigenschaften der betreffenden Warenkategorie, eine Ersatzware als Leihgabe bereitstellen, wenn die Reparatur nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten abgeschlossen wird. Diese Ersatzware könnte auch eine überholte Ware sein. In jedem Fall sollte die dem Verbraucher vorübergehend als Leihgabe zur Verfügung gestellte Ersatzware kostenlos sein. Zudem sollte der Verkäufer die Reparatur dennoch innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchführen. Durch die Bereitstellung einer Ware als Leihgabe für die Dauer der Reparatur können erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher vermieden werden; eine unangemessen lange Dauer der Reparatur kann damit jedoch nicht gerechtfertigt werden. Zudem könnte der Verkäufer, wenn Ersatzlieferung als Abhilfe gewählt wird und auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers, dem Verbraucher eine überholte Ware zur Verfügung stellen.
Der Unternehmer hat die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, und ohne…
Eine Nachbesserung oder die Ersatzlieferung wird wie folgt vorgenommen: Während der Nachbesserung kann der Verkäufer, abhängig von den besonderen Eigenschaften…
der Hersteller kann dem Verbraucher für die Dauer der Reparatur unentgeltlich oder gegen eine angemessene Gebühr eine Ersatzware als Leihgabe zur Verfügung…
Artikel 14 Absatz 1 erhält folgende Fassung: Während der Nachbesserung kann der Verkäufer, abhängig von den besonderen Eigenschaften der entsprechenden…
Gemäß dieser Richtlinie sollte der Verkäufer verpflichtet sein, dem Verbraucher Waren zu liefern, die zum Zeitpunkt der Lieferung vertragsgemäß sind. Falls zum…
Im Hinblick auf die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Waren sollten Verbraucher zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen können. Wird dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.