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In Bezug auf die Fälschungen des Euro sieht die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 Berichtspflichten im Hinblick auf die Zahl der beschlagnahmten gefälschten Banknoten und Münzen vor. Der Umfang und die Entwicklung des Phänomens der gefälschten Banknoten und Münzen sind gut dokumentiert und den zuständigen nationalen Behörden bekannt. Für diesen spezifischen Bereich der Kriminalität ist die Verpflichtung zur Meldung statistischer Daten zu Strafverfahren daher nicht entscheidend, um sicherzustellen, dass die Ziele der Richtlinie 2014/62/EU erreicht und überwacht werden.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen sind…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 sind Kreditinstitute und — im Rahmen ihrer Zahlungstätigkeit — andere Zahlungsdienstleister sowie alle anderen…
Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1338/2001 und (EG) Nr. 1339/2001 des Rates sind erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung festgelegt…
Die vorliegende Richtlinie beruht auf einer sorgfältigen Prüfung der besonderen Umstände der Richtlinie 2014/62/EU und beschränkt sich auf die Straftat der…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 sind Kreditinstitute und alle anderen betroffenen Institute verpflichtet, alle Euro-Banknoten und -Münzen, die sie…
Für den Euro erfolgt die Analyse und Identifizierung gefälschter Euro-Banknoten und -Münzen zentral in den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 benannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.