Erwägungsgrund 3 32019R2115
Es hat sich jedoch gezeigt, dass Emittenten von zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassenen Finanzinstrumenten verglichen mit den Emittenten von zum Handel an anderen MTFs oder geregelten Märkten zugelassenen Finanzinstrumenten lediglich in den Genuss relativ weniger rechtlicher Erleichterungen kommen. Die meisten der in der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Pflichten gelten für alle Emittenten gleichermaßen — unabhängig von deren Größe und davon, an welchem Handelsplatz ihre Finanzinstrumente zum Handel zugelassen sind. Diese geringe Unterscheidung zwischen Emittenten von zum Handel an KMU-Wachstumsmärkten zugelassenen Finanzinstrumenten und Finanzinstrumenten an anderen MTFs hält MTFs davon ab, eine Registrierung als KMU-Wachstumsmarkt zu beantragen, was sich an der bislang geringen Zahl der registrierten KMU-Wachstumsmärkte ablesen lässt. Um die Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten angemessen zu fördern, sollten daher zusätzliche verhältnismäßige Erleichterungen vorgesehen werden. Die Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten sollte aktiv gefördert werden. Vielen KMU ist nach wie vor nicht bewusst, dass KMU-Wachstumsmärkte existieren.