Erwägungsgrund 2 32024L2823
Durch die Richtlinie 98/71/EG wurden zentrale Bestimmungen des materiellen Rechts der Mitgliedstaaten zu Designs angeglichen, von denen man bei Erlass der Richtlinie annahm, dass sie den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr in der Union behindern und sich so am unmittelbarsten auf die Funktionsweise des Binnenmarkts auswirken würden.