Erwägungsgrund 31 32024L2823
Die ausschließlichen Rechte aus einem eingetragenen Design sollten angemessenen Beschränkungen unterliegen. Neben Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden, und Handlungen, die zu Versuchszwecken durchgeführt werden, sollte eine solche Liste zulässiger Verwendungen Wiedergabehandlungen zum Zweck der Zitierung oder der Lehre, die referenzielle Nutzung im Zusammenhang mit vergleichender Werbung und die Verwendung zu Zwecken der Kommentierung, Kritik oder Parodie umfassen, sofern diese Handlungen mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar sind und die normale Verwertung des Designs nicht unangemessen beeinträchtigen. Eine Benutzung eines Designs durch Dritte zu künstlerischen Zwecken sollte als rechtmäßig betrachtet werden, sofern die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht. Außerdem sollte die vorliegende Richtlinie so angewendet werden, dass den Grundrechten und Grundfreiheiten, insbesondere dem Recht auf freie Meinungsäußerung, in vollem Umfang Rechnung getragen wird.