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Es sollte kein Design bestehen, wenn es gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt. Diese Richtlinie stellt jedoch keine Harmonisierung der nationalen Begriffe der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten dar.
Es besteht kein Designrecht, wenn es gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt.
Ein Unionsdesign besteht nicht an einem Design, wenn dieses gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt.
das Design entsprechend Artikel 8 gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt oder
Designs, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen;
Keine Bestimmung dieser Richtlinie sollte dem Erlass oder der Durchsetzung von Maßnahmen, die zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sittlichkeit…
Keine Bestimmung dieser Richtlinie sollte dem Erlass oder der Durchsetzung von Maßnahmen, die zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sittlichkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.