Erwägungsgrund 10 32026R0715
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit sollte vorgesehen werden, dass dem Rechtsinhaber durch die Eintragung eines Unionsdesigns für diejenigen Designmerkmale eines Erzeugnisses oder eines Teils davon Schutz gewährt wird, die in einer Anmeldung eines solchen Designs sichtbar wiedergegeben und der Öffentlichkeit durch Bekanntmachung zugänglich gemacht worden sind.