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Die Unterschiede in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Benutzung geschützter Designs zur Reparatur eines komplexen Erzeugnisses im Hinblick auf die Wiederherstellung von dessen ursprünglicher Erscheinungsform, wenn das Erzeugnis, in das das Design aufgenommen ist oder bei dem es benutzt wird, ein formabhängiges Bauelement eines komplexen Erzeugnisses ist, wirken sich unmittelbar auf die Einrichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts aus. Solche Unterschiede verzerren den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt und führen zu Rechtsunsicherheit. Wie in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 über den „europäischen Grünen Deal“ hervorgehoben wird, ist die Reparierbarkeit von Produkten ein wesentliches Element einer nachhaltigen Wirtschaft.
Für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs ist es daher erforderlich, die Rechtsvorschriften der…
Die unterschiedlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) energieverbrauchsrelevanter…
Um diese Ziele zu erreichen und insbesondere die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen und den Wettbewerb zwischen Reparaturbetrieben für von…
Mit der Richtlinie (EU) 2024/2823 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der Benutzung…
Die Richtlinie 2009/125/EG hat die Energieeffizienz und bestimmte Kreislaufaspekte energieverbrauchsrelevanter Produkte im Großen und Ganzen erfolgreich…
In Ermangelung von Unionsrecht sind bereits divergierende nationale Ansätze zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten entstanden, die von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.