Erwägungsgrund 15 32024L2831
Die Kommission hat gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Sozialpartner in einer zweistufigen Konsultation zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit befragt. Dies hat zu keiner Einigung der Sozialpartner geführt, Verhandlungen über diese Fragen aufzunehmen. Es ist jedoch wichtig, in diesem Bereich Maßnahmen auf Unionsebene zu ergreifen und den derzeitigen Rechtsrahmen so anzupassen, dass dem Phänomen der Plattformarbeit, einschließlich Nutzung automatisierter Beobachtungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme, Rechnung getragen wird. Darüber hinaus hat die Kommission umfassende Gespräche mit einschlägigen Interessenträgern geführt, darunter digitale Arbeitsplattformen, Vereinigungen von Personen, die Plattformarbeit leisten, Sachverständige aus Hochschulen, Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen sowie Vertreter der Zivilgesellschaft.